Weitere Entscheidungen unten: LAG Köln, 29.05.2008 | LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006

Rechtsprechung
   LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9463
LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06 (https://dejure.org/2007,9463)
LAG Köln, Entscheidung vom 24.05.2007 - 10 Sa 593/06 (https://dejure.org/2007,9463)
LAG Köln, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 10 Sa 593/06 (https://dejure.org/2007,9463)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Tondesigner/-techniker; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 101 Abs. 2 S. 1, 3, 110 ArbGG; § 1 Abs. 3 NV Bühne (vor 01.01.2003: BTT)
    Tondesigner/-techniker; Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über den Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit in einem Arbeitsvertrag mit einem Tondesignern und Tontechniker an den städtischen Bühnen; Abgrenzung zwischen Bühnenkünstler und Elektroakustiker; Möglichkeit einer einzelvertraglichen ...

  • Judicialis

    ArbGG § 101 Abs. 2 S. 1; ; ArbGG § 101 Abs. 2 S. 3; ; ArbGG § 110; ; NV Bühne (vor 01.01.2003: BTT) § 1 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbegründete Aufhebungsklage gegen Schiedsspruch des Bühnenoberschiedsgerichts - arbeitsvertraglicher Ausschluss der Arbeitsgerichtsbarkeit bei Bühnenkünstlern - Tontechniker als Bühnenkünstler

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06
    Insoweit gilt zwingend das Recht über den staatlichen Rechtsschutz nach dem ArbGG (BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Soweit der Kläger gegen seine Einordnung als Bühnenkünstler die Entscheidung des BAG vom 06.08.1997 (7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979) für sich in Anspruch nimmt, lag der dortigen Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06
    Es bedarf daher einer formellen Verfahrensrüge unter genauer Darlegung, aufgrund welcher Tatsachen sich ergeben soll, dass der Richter gegen § 286 ZPO verstoßen habe oder ihm bei der Beweiswürdigung ein sonstiger Rechtsfehler unterlaufen sei (BAG, Urteil vom 18.04.1986 - 7 AZR 114/85 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 909/98

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06
    § 101 Abs. 2 S. 3 ArbGG sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer tariflichen Schiedsgerichtsregelung zwischen nicht tarifgebundenen Parteien vor (BAG, Urteil vom 31.05.2000 - 7 AZR 909/98 -).
  • BVerwG, 08.03.1977 - 6 B 26.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06
    Da die künstlerische Tätigkeit nicht allein quantitativ bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1981 - 6 B 26/76 - NJW 1982, 900, 901), ist weiter zu berücksichtigen, dass die Erstellung von Beschallungskonzepten gewissermaßen als "Arbeitsergebnis" die eigentliche künstlerische Tätigkeit ist, die dem Aufgabenbereich des Klägers das entscheidende Gepräge gibt.
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 B 29.92

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Köln, 24.05.2007 - 10 Sa 593/06
    Jedenfalls bei dem hier interessierenden zweiten Arbeitsvertrag als Tondesigner kommt der in § 5 des Vertrages vereinbarten überwiegenden künstlerischen Tätigkeit eine gewisse indizielle Bedeutung zu, dass er tatsächlich eine derartige Tätigkeit ausgeübt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 B 29/92).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.09.2007 - 14 Sa 943/07

    Normaltarifvertrag Bühne - Einrede der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    § 101 Abs. 2 Satz 3 ArbGG ermöglicht nur, die fehlende Tarifbindung durch einzelvertragliche Bezugnahme zu ersetzen (ErfK/Koch 7. Aufl. § 101 ArbGG Rn. 3; vgl. aber auch BAG 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 aaO, LAG Köln 24.05.2007 - 10 Sa 593/06).
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Rechtsprechung
   LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11199
LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06 (1) (https://dejure.org/2008,11199)
LAG Köln, Entscheidung vom 29.05.2008 - 10 Sa 593/06 (1) (https://dejure.org/2008,11199)
LAG Köln, Entscheidung vom 29. Mai 2008 - 10 Sa 593/06 (1) (https://dejure.org/2008,11199)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Aufhebungsklage, Tondesigner/-techniker

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 101, 110 ArbGG
    Aufhebungsklage, Tondesigner/-techniker

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit bei einem "Tondesigner/Tontechniker" bei Vereinbarung im Arbeitsvertrag der Ausübung von "überwiegend künstlerischer Tätigkeit"; Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; ...

  • Judicialis

    ArbGG § 101; ; ArbGG § 110

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Unbegründete Aufhebungsklage eines Tondesigners gegen Beschluss des Bühnenoberschiedsgerichts - einzelvertragliche Vereinbarung einer tariflichen Schiedsgerichtsregelung zwischen nicht tarifgebundenen Parteien - Tondesigner als Bühnenkünstler - unsubstantiiert ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 156/96

    Wirksamkeit einer einzelvertraglich vereinbarten Schiedsklausel beim

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Insoweit gilt zwingend das Recht über den staatlichen Rechtsschutz nach dem ArbGG (BAG, Urteil vom 06.08.1997 - 7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979).

    Soweit der Kläger gegen seine Einordnung als Bühnenkünstler die Entscheidung des BAG vom 06.08.1997 (7 AZR 156/96 - AP Nr. 5 zu § 101 ArbGG 1979) für sich in Anspruch nimmt, lag der dortigen Entscheidung ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG ist das Sachbegehren (hier: Fortbestand des Arbeitsverhältnisses), das die klagende Partei vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (wie BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98).

    Gegenstand des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ist daher nicht die vom Bühnenschiedsgericht getroffene und vom Bühnenoberschiedsgericht abgeänderte Entscheidung, sondern dass Sachbegehren, das der Kläger vor dem Schiedsgericht anhängig gemacht hat (BAG, Urteil vom 12.01.2000 - 7 AZR 925/98 -).

  • BAG, 27.01.1993 - 7 AZR 124/92

    Keine Zurückverweisung an Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Dies würde auch bei einer etwaigen Aufhebung des Schiedsspruchs gelten (BAG, Urteil vom 07.11.1995 - 3 AZR 955/94 - NZA 1996, 487, 488; BAG, Urteil vom 27.01.1993 - 7 AZR 124/92 - NZA 1993, 1102 - 1104).
  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 955/94

    Abfindungsanspruch eines Bühnenangehörigen

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Dies würde auch bei einer etwaigen Aufhebung des Schiedsspruchs gelten (BAG, Urteil vom 07.11.1995 - 3 AZR 955/94 - NZA 1996, 487, 488; BAG, Urteil vom 27.01.1993 - 7 AZR 124/92 - NZA 1993, 1102 - 1104).
  • LAG Köln, 17.10.1997 - 11 Sa 222/97

    Beschäftigungsschaden; Schadensersatz; Schadensschätzung; darstellende

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Da die Entscheidung des Bühnenoberschiedsgerichts in der Sache richtig ist, "beruht" die Entscheidung weder auf den gerügten Verfahrensmängeln noch auf der Verletzung einer Rechtsnorm im Sinne des § 110 Abs. 1 Nr. 2 ArbGG (LAG Köln, Urteil vom 17.10.1997 - 11 Sa 222/97 - NZA-RR 1998, 466, 467).
  • BAG, 18.04.1986 - 7 AZR 114/85

    Pflicht zur Mitteilung der Gründe für die Nichtverlängerung des Arbeitsvertrages

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Es bedarf daher einer formellen Verfahrensrüge unter genauer Darlegung, aufgrund welcher Tatsachen sich ergeben soll, dass der Richter gegen § 286 ZPO verstoßen habe oder ihm bei der Beweiswürdigung ein sonstiger Rechtsfehler unterlaufen sei (BAG, Urteil vom 18.04.1986 - 7 AZR 114/85 - AP Nr. 27 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 909/98

    Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    § 101 Abs. 2 S. 3 ArbGG sieht ausdrücklich die Möglichkeit einer einzelvertraglichen Vereinbarung einer tariflichen Schiedsgerichtsregelung zwischen nicht tarifgebundenen Parteien vor (BAG, Urteil vom 31.05.2000 - 7 AZR 909/98 -).
  • BVerwG, 08.03.1977 - 6 B 26.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Da die künstlerische Tätigkeit nicht allein quantitativ bestimmt werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.03.1981 - 6 B 26/76 - NJW 1982, 900, 901), ist weiter zu berücksichtigen, dass die Erstellung von Beschallungskonzepten gewissermaßen als "Arbeitsergebnis" die eigentliche künstlerische Tätigkeit ist, die dem Aufgabenbereich des Klägers das entscheidende Gepräge gibt.
  • BVerwG, 17.06.1992 - 6 B 29.92

    Rechtsmittel

    Auszug aus LAG Köln, 29.05.2008 - 10 Sa 593/06
    Jedenfalls bei dem hier interessierenden zweiten Arbeitsvertrag als Tondesigner kommt der in § 5 des Vertrages vereinbarten überwiegenden künstlerischen Tätigkeit eine gewisse indizielle Bedeutung zu, dass er tatsächlich eine derartige Tätigkeit ausgeübt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 07.12.1994 - 6 B 29/92).
  • LAG Köln, 28.06.2012 - 6 Sa 324/12

    Aufhebungsklage; überwiegend künstlerische Tätigkeit; Bühnentechniker

    Andernfalls würde eine ausdrückliche vertragliche Regelung über die Arbeitsaufgabe einer tatsächlich überwiegenden künstlerischen Tätigkeit ihren Sinn verlieren, nämlich Abgrenzungsschwierigkeiten zu vermeiden (LAG Köln 29.05.2008 - 10 Sa 593/06, juris; LAG Köln 05.03.2008 - 8 Sa 723/07, juris).

    Dass dies in Absprache mit Regisseuren zu erfolgen hat, schließt den eigenen künstlerischen Gestaltungsspielraum nicht aus, sondern trägt dem auch im Bühnenbereich notwendigen Zusammenwirken aller an einer Aufführung beteiligten Rechnung (LAG Köln 29.05.2008 - 10 Sa 593/06, juris).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 593/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15186
LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 593/06 (https://dejure.org/2006,15186)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.10.2006 - 10 Sa 593/06 (https://dejure.org/2006,15186)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Oktober 2006 - 10 Sa 593/06 (https://dejure.org/2006,15186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Vermutungswirkung der Erforderlichkeit einer Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bei namentlicher Bezeichnung des gekündigten Arbeitnehmers im Interessenausgleich; Notwendigkeit einer arbeitgeberseitigen Darlegung des Entfalls des Bedürfnisses für die ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 2; ; KSchG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 17; ; KSchG § 17 Abs. 2; ; BetrVG §§ 99 ff.; ; BetrVG § 111; ; ArbGG § 69 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 422/00

    Interessenausgleich mit Namensliste und soziale Auswahl - Annahmeverzug bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 593/06
    Denn nur dann, wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat auf die namentliche Nennung der zu kündigenden Arbeitnehmer endgültig geeinigt haben, kann die Vermutungsregel des § 1 Abs. 5 KSchG angewandt werden (vgl. hierzu BAG v. 06.12.2001 - 2 AZR 422/00 -).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 522/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.10.2006 - 10 Sa 593/06
    in welchem Umfang die fragliche Arbeiten - hier die bisher von der Klägerin ausgeübten Tätigkeiten - zukünftig im Vergleich zum bisherigen Zustand anfallen (vgl. BAG v. 17.06.1999 - 2 AZR 522/98).
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